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   VG Karlsruhe, 02.11.2012 - 1 K 2596/12   

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https://dejure.org/2012,43139
VG Karlsruhe, 02.11.2012 - 1 K 2596/12 (https://dejure.org/2012,43139)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.11.2012 - 1 K 2596/12 (https://dejure.org/2012,43139)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. November 2012 - 1 K 2596/12 (https://dejure.org/2012,43139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Bestimmtheit einer Aufforderung an einen Tierhalter auf verhaltensgerechte Unterbringung eines Tieres - hier: Python

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherstellung einer den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechenden Unterbringung eines Tieres durch die Behörde gegenüber einem Halter bei Erforderlichkeit der behördlichen Vorgaben einer verhaltensgerechten Unterbringung (hier: Königspython)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutz - Fortnahme; Python; unmittelbare Ausführung; Folgenbeseitigungsanspruch; Tierhaltereigenschaft; Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Artgerechte Haltung muss durch Vorgabe der Behörde auch tatsächlich möglich sein

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 184/07

    Fortnahme eines nicht verhaltensgerecht untergebrachten Tierbestandes durch die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.11.2012 - 1 K 2596/12
    Dieser aus den Grundrechten und dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Anspruch setzt voraus, dass durch rechtswidriges hoheitliches Handeln Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen verletzt oder beeinträchtigt worden sind und der dadurch geschaffene rechtswidrige Zustand beseitigt werden kann (VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.05.2008 - 11 K 645/08 -, n.v.; VG Aachen, Beschluss vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 -, juris Rn. 36).

    Denn ein Gutachten im Sinne des § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG liegt bereits dann vor, wenn der gesetzlich als Sachverständige vorgesehene Amtstierarzt - gegebenenfalls auch in der Form eines Aktenvermerks - eine Aussage zu einer sein Fachgebiet betreffenden Frage macht (VG Aachen, Beschluss vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 -, juris Rn. 44 f.).

    Denn im Rahmen der §§ 2, 16 a Satz 2 Nr. 2 TierSchG geht es darum, wer für die tierschutzwidrigen Verhältnisse verantwortlich ist (VG Aachen, Beschluss vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 -, juris Rn. 66 ff. m.w.N.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441 = juris Rn. 6).

  • VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08

    Tierschutzrechtliche Wegnahme eines Tieres wegen Vernachlässigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.11.2012 - 1 K 2596/12
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die bereits erfolgte Fortnahme der Tiere bzw. die Rückgängigmachung ihrer Folgen kommt daher in der Regel allein im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Regelungsanordnung) in Betracht (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.05.1998 - 4 E 24/98 -, NVwZ-RR 1999, 117-118 = juris Rn. 3; VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.05.2008 - 11 K 645/08 -, n.v.).

    Dieser aus den Grundrechten und dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Anspruch setzt voraus, dass durch rechtswidriges hoheitliches Handeln Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen verletzt oder beeinträchtigt worden sind und der dadurch geschaffene rechtswidrige Zustand beseitigt werden kann (VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.05.2008 - 11 K 645/08 -, n.v.; VG Aachen, Beschluss vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 -, juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.11.2012 - 1 K 2596/12
    Die von der Antragsgegnerin zur Fortnahme der Königspythons herangezogene Ermächtigungsgrundlage des § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG stellt eine bundesgesetzliche Sondervorschrift für eine Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung dar (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441 = juris Rn. 14 m.w.N.).

    Denn im Rahmen der §§ 2, 16 a Satz 2 Nr. 2 TierSchG geht es darum, wer für die tierschutzwidrigen Verhältnisse verantwortlich ist (VG Aachen, Beschluss vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 -, juris Rn. 66 ff. m.w.N.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441 = juris Rn. 6).

  • OVG Brandenburg, 25.05.1998 - 4 E 24/98

    Gefahrbeseitigungsmaßnahme; Unmittelbare Ausführung ohne Regelungscharakter;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.11.2012 - 1 K 2596/12
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die bereits erfolgte Fortnahme der Tiere bzw. die Rückgängigmachung ihrer Folgen kommt daher in der Regel allein im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Regelungsanordnung) in Betracht (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.05.1998 - 4 E 24/98 -, NVwZ-RR 1999, 117-118 = juris Rn. 3; VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.05.2008 - 11 K 645/08 -, n.v.).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146

    Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.11.2012 - 1 K 2596/12
    Hieran bestehen in Anbetracht des unter dem 17.10.2012 erstellten Gutachten des Dr. ... vom Veterinärdienst der Antragsgegnerin, dem bei der Frage, welche Anforderungen an eine angemessene verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren zu stellen sind, eine vom Gesetz eingeräumte vorrangige Beurteilungskompetenz zukommt (BayVGH, Beschluss vom 01.02.2012 - 9 CS 12.87 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.01.2008 - 9 B 05.3146 u.a. -, RdL 2008, 243-245 = juris Rn. 29), keine ernstlichen Zweifel.
  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 9 CS 12.87

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Wanderschafhaltung; Witterungsschutz; sofortige

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.11.2012 - 1 K 2596/12
    Hieran bestehen in Anbetracht des unter dem 17.10.2012 erstellten Gutachten des Dr. ... vom Veterinärdienst der Antragsgegnerin, dem bei der Frage, welche Anforderungen an eine angemessene verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren zu stellen sind, eine vom Gesetz eingeräumte vorrangige Beurteilungskompetenz zukommt (BayVGH, Beschluss vom 01.02.2012 - 9 CS 12.87 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.01.2008 - 9 B 05.3146 u.a. -, RdL 2008, 243-245 = juris Rn. 29), keine ernstlichen Zweifel.
  • VG Düsseldorf, 28.09.2016 - 23 L 2645/16

    Haltungs- und Betreuungsverbot; wiederholte Zuwiderhandlung; Einsichtsfähigkeit;

    Der aus den Grundrechten und dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch setzt voraus, dass durch hoheitliches Handeln Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen verletzt oder beeinträchtigt worden sind und der dadurch geschaffene rechtswidrige Zustand beseitigt werden kann, VG Aachen, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 6 L 183/07 -, in: juris (Rn. 36); VG Karlsruhe, Beschluss vom 2. November 2012 - 1 K 2596/12 -, in: juris (Rn. 7); OVG NRW, Beschluss vom 11. September 2003 - 20 B 2048/03 (nicht veröffentlicht).
  • VG Freiburg, 19.10.2021 - 6 K 2669/21

    Anforderung von öffentlichen Kosten; Kostenschuldner bei tierschutzrechtlichen

    Denn im Rahmen der §§ 2, 16 a Satz 2 Nr. 2 TierSchG geht es darum, wer für die tierschutzwidrigen Verhältnisse verantwortlich ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 - juris Rn. 6; VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.11.2012 - 1 K 2596/12 - juris Rn. 14).
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